Kinderwunschgesetzgebung in Spanien
Gesetzgebung zur assistierten Reproduktion in Spanien – ein umfassender Rechtsrahmen für die Fruchtbarkeit
Spanien ist bekanntlich eines der beliebtesten Ziele für Patientinnen und Patienten, die eine Behandlung zur assistierten Reproduktion benötigen, um Nachwuchs zu bekommen. Diese Beliebtheit hat zahlreiche Ursachen, insbesondere die Ausbildung, die Professionalität und die Erfahrung der spanischen Medizinerinnen und Mediziner, die hervorragende Qualität der Behandlungen und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis. In diesem Artikel werden wir jedoch auf einen weiteren Grund eingehen, der ebenfalls ausschlaggebend dafür ist, dass Spanien eines der führenden Länder auf dem Gebiet der länderübergreifenden Reproduktion ist: seine Gesetzgebung.
Die spanische Gesetzgebung zur assistierten Reproduktion hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt und zu einem soliden und vollständigen Rechtsrahmen geführt, der vielen Menschen den Zugang zu reproduktiven Lösungen garantiert. Dieses Gesetz, das als „Gesetz zu assistierten menschlichen Reproduktionstechniken“ bekannt ist, war von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung und die Regulierung fortschrittlicher assistierter Reproduktionstechniken wie der Gametenspende, der ROPA-Methode oder Techniken wie der genetischen Präimplantationsdiagnostik.
Geschichte und Reformen des spanischen Gesetzes zur assistierten Reproduktion
Das erste spezifische Gesetz zu den Techniken der assistierten Reproduktion in Spanien war das Gesetz 35/1988, das am 22. November 1988 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz war eine Pionierleistung auf dem Gebiet der assistierten Reproduktion im Land und legte die Grundprinzipien für die Regulierung der entsprechenden Techniken fest. Es definierte sowohl den rechtlichen Rahmen für die assistierte Reproduktion als auch Schlüsselaspekte wie die Notwendigkeit einer informierten Zustimmung, die Vertraulichkeit und den Zugang zu genetischen Informationen sowie die ethischen und rechtlichen Grenzen für die Anwendung der eingesetzten Techniken. Es sei erwähnt, dass der Gründer der Clínica Tambre, Dr. Pedro Caballero Peregrín, seinerzeit Mitglied des interministeriellen Rates war, der zur Erarbeitung der Grundlagen für das genannte Gesetz berufen wurde.
Am 25. Juni 2003 wurde das Gesetz 14/2003 zu den Techniken der assistierten menschlichen Reproduktion verabschiedet, das den durch das Gesetz 35/1988 geschaffenen Rechtsrahmen erweiterte. Mit diesem Gesetz wurden neue Elemente wie die Spende von Gameten (Keimzellen) und Embryonen sowie die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung überzähliger Embryonen für wissenschaftliche Forschungszwecke eingeführt. Das Gesetz zur assistierten Reproduktion von 2006 (Gesetz 14/2006) schließlich schuf einen nochmals erweiterten und aktualisierten Rechtsrahmen für die assistierte Reproduktion in Spanien. Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel geschaffen, die ethischen und rechtlichen Grenzen im Bereich der assistierten Reproduktion zu regeln und festzulegen, und auch, um die Rechte der beteiligten Personen sowie die Gesundheit und das Wohlergehen der durch diese Techniken gezeugten Kinder zu schützen.
Im Verlauf dieses Gesetzgebungsverfahrens wurden zahlreiche der oben genannten Aspekte geklärt. In diesem Artikel möchten wir einige von ihnen herausheben.
Wichtige Punkte für Patientinnen und Patienten über das spanische Gesetz zur assistierten Reproduktion
Spende von Gameten:
Das Gesetz zur assistierten Reproduktion regelt umfassend die Frage der Gametenspende (Ei- und Samenzellen) in Spanien. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass die Gametenspende anonym, freiwillig und uneigennützig sein muss. Die Spenderinnen und Spender müssen ein strenges Auswahlverfahren und eine medizinische und psychologische Untersuchung durchlaufen, um ihre Eignung zu gewährleisten und genetische Risiken zu minimieren.
Höchstalter für die Behandlung:
Was das Höchstalter für den Zugang zu Behandlungen der künstlichen Befruchtung betrifft, so sieht das Gesetz vor, dass sich Frauen bis zu einem Alter von 50 Jahren diesen Verfahren unterziehen können, sofern ihr Gesundheitszustand eine sichere Durchführung von Schwangerschaft und Geburt erlaubt. Diese Altersgrenze soll die Gesundheit sowohl der Mutter als auch der Nachkommenschaft gewährleisten.
ROPA-Methode:
Das Gesetz zur assistierten Reproduktion anerkennt und regelt auch die ROPA-Methode (Reception of Oocytes from the Partner), eine Technik, die es weiblichen Paaren ermöglicht, sich die Mutterschaft zu teilen, was als wichtiger Fortschritt in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Anerkennung verschiedener Familienmodelle angesehen wird. Bei dieser Methode stellt eine der Frauen die Eizellen zur Verfügung, die in vitro mit Spendersamen befruchtet werden. Der daraus entstehende Embryo wird in die Gebärmutter der anderen Frau übertragen, die die Trägerin der Schwangerschaft sein wird.
Mutterschaft für Frauen ohne Partner:
Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur assistierten Reproduktion hat Spanien seine Gesetzgebung weiterentwickelt, um sich an die wissenschaftlichen Veränderungen und gesellschaftlichen Fortschritte anzupassen. So wurde 2019 eine Gesetzesreform verabschiedet, die die Anwendung von Techniken der assistierten Reproduktion für Frauen ohne männlichen Partner aus sozialen Gründen zulässt. Dies war zwar zuvor bereits möglich, war aber Frauen vorbehalten, die Fruchtbarkeitsprobleme hatten.
Genetische Präimplantationsdiagnostik:
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Technik, mit der Embryonen vor dem Transfer analysiert werden können, um mögliche Chromosomenanomalien zu diagnostizieren. Dies kann vor allem für Paare von Bedeutung sein, die Träger einer genetischen Erbkrankheit sind oder wiederholt Fehlgeburten erlitten haben. Das Gesetz zur assistierten Reproduktion von 2006 legt die Bedingungen fest, unter denen die PID in Spanien durchgeführt werden kann. Generell ist ihre Anwendung in bestimmten Fällen erlaubt, zum Beispiel, wenn ein hohes Risiko der Übertragung schwerer genetischer Krankheiten auf die Nachkommen besteht, wenn es in der Vergangenheit wiederholt zu Fehlgeburten ohne ersichtlichen Grund gekommen ist oder wenn Kliniken Patientinnen in fortgeschrittenem Alter betreuen.
Hervorzuheben ist, dass die PID in Spanien besonderen gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen unterliegt und dass ihre Anwendung von den zuständigen Behörden genehmigt und von ordnungsgemäß zugelassenen Zentren für assistierte Reproduktion, die einer Supervision unterliegen, durchgeführt werden muss.
Dein Kinderwunschexperte
Der Artikel wurde von Dr. Jana Bechthold von unserer Partnerklinik „Clinica Tambre“ in Madrid erstellt und zur Verfügung gestellt.
Dank unserer langjährigen Erfahrung als Kinderwunschklinik in der Reproduktionsmedizin konnten wir nicht nur die höchsten Erfolgsraten Spaniens, sondern ganz Europas erzielen. Wir sind Pioniere auf dem Gebiet der künstlichen Befruchtung und zählen auf ein erstklassiges Expertenteam, um die Geburt eines gesunden Babys garantieren zu können.
Hier könnt Ihr die Kinderwunschklinik Clinica Tambre direkt kontaktieren
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