Betreuungsgeld in Bayern 2016

  • Betreuungsgeld in Bayern wurde wieder eingeführt und heißt jetzt Bayerisches Betreuungsgeld. Mein Antrag kam automatisch von der Elterngeldstelle. Ist für mich persönlich irrelevant da ich ja wieder arbeite.
    Eltern die ihre Kinder in private Kinderkrippen geben scheinen dies aber dann doch noch zu bekommen. Betreuungsgeld ist unabhängig vom Familienstatus, schreibe es nur hier bei den Singles, da ich nicht sonst weiß wo :)


    (Quelle: Zentrum Bayern für Familie und Soziales)
    Der Landtag hat am 1. Juni 2016 das Gesetz zum Bayerischen Betreuungsgeld beschlossen. Das Gesetz wurde am 21. Juni 2016 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8/2016 verkündet und ist am 22. Juni 2016 in Kraft getreten.
    Einen kurzen Überblick bietet das Faltblatt "Bayerisches Betreuungsgeld".


    Das Bayerische Betreuungsgeldgesetz (BayBtGG) sieht einen nahtlosen Übergang von der Bundes- zur Landesleistung vor. Betreuungsgeld wird Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch rückwirkend - längstens bis zum
    1. Januar 2015 - bewilligt und ausgezahlt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Häufige Fragen. Ergänzend steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.



    Der Antrag wird den Eltern unaufgefordert an die der Elterngeldstelle bekannte Anschrift zugesandt, wenn sie in Bayern wohnen und Elterngeld bezogen haben. Die Versendung erfolgt circa sechs Wochen vor Beginn des möglichen Bayerischen Betreuungsgeldanspruchs. In der Regel beginnt der Anspruch im 15. Lebensmonat des Kindes.